Arbeitsrecht in Frankreich.
Mit der Verbreitung des Homeoffice während der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen ihren Mitarbeitern erlaubt, von verschiedenen Standorten aus zu arbeiten. Doch wenn der Arbeitsort ins Ausland verlegt wird, entstehen rechtliche Herausforderungen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Paris (1. August 2024, Nr. 21/06451) bestätigte, dass ein Arbeitnehmer, der ohne ausdrückliche Genehmigung seines Arbeitgebers aus dem Ausland arbeitet, fristlos gekündigt werden kann. Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit klarer Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice, insbesondere im internationalen Kontext.
Die Fakten des Falls
In diesem Fall war eine Arbeitnehmerin seit Mai 2019 als Analystin für Flüsse und Compliance angestellt und erhielt 2020 vorübergehend die Erlaubnis, aufgrund der Stornierung ihres Rückflugs nach ihrem Urlaub aus Kanada im Homeoffice zu arbeiten. Da sie jedoch dauerhaft nach Kanada ziehen wollte, beantragte sie eine einvernehmliche Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, was der Arbeitgeber ablehnte. Daraufhin kündigte sie für den 31. Dezember 2020.
Trotz ihrer Kündigung setzte sie ihre Tätigkeit im Homeoffice aus Kanada fort und beantragte eine Verlängerung bis Mitte Februar 2021, mit dem Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten. Eine Genehmigung durch den Arbeitgeber blieb jedoch aus. Das Unternehmen gestattete zwar vorübergehend das Homeoffice im Ausland, jedoch nur in Ländern mit einem Zeitzonenunterschied von ± 2 Stunden zu Paris, was auf Kanada nicht zutraf.
Im März 2021 informierte die Arbeitnehmerin schließlich ihren Arbeitgeber, dass sie sich immer noch in Kanada aufhielt, und bat um die Fortsetzung des Homeoffice mit angepassten Arbeitszeiten. Diese Anfrage wurde abgelehnt, und der Arbeitgeber forderte sie auf, ins Büro zurückzukehren. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde sie fristlos entlassen.
Die Entscheidung des französischen Arbeitsgerichts
Das Arbeitsgericht Paris bestätigte die fristlose Kündigung aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens. Zwei zentrale Aspekte spielten dabei eine Rolle:
- Risiko für den Arbeitgeber:
Die Arbeitnehmerin arbeitete in Kanada, ohne die erforderlichen Genehmigungen der kanadischen Behörden. Dies setzte den Arbeitgeber dem Risiko aus, gegen kanadische Arbeitsgesetze zu verstoßen und möglicherweise rechtliche Sanktionen zu erleiden. Zudem gab es Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da der Arbeitgeber nicht sicherstellen konnte, dass die Verarbeitung der Daten im Ausland rechtskonform war. - Vertragsverstöße der Arbeitnehmerin:
Die Arbeitnehmerin hatte keine ausdrückliche Genehmigung eingeholt, um aus dem Ausland im Homeoffice zu arbeiten, und ihren Standort nicht transparent offengelegt. Zudem missachtete sie die Aufforderung, an den Arbeitsplatz in Frankreich zurückzukehren, und zeigte somit einen Vertragsverstoß.
Risiken für den Arbeitgeber
Dieser Fall zeigt, dass das Arbeiten im Homeoffice aus dem Ausland für Arbeitgeber erhebliche Risiken birgt:
- Arbeitsrecht im Ausland:
Viele Länder, darunter Kanada, erfordern spezielle Genehmigungen, damit Ausländer im Homeoffice arbeiten dürfen. Wenn diese Genehmigungen fehlen, kann der Arbeitgeber rechtlichen oder administrativen Sanktionen ausgesetzt sein, die vom Gastland verhängt werden. - Verstöße gegen die DSGVO:
Das Arbeiten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) kann zu Problemen bei der Einhaltung der DSGVO führen. Der Datentransfer außerhalb der EU erfordert strenge Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewahrt wird. Da der Arbeitgeber nicht über den tatsächlichen Aufenthaltsort der Arbeitnehmerin informiert war, konnte er nicht die erforderlichen Schritte einleiten, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.
Die Reichweite der Entscheidung
Obwohl dieser Fall eine besondere Situation des langfristigen Homeoffice außerhalb der EU betrifft, hebt er wesentliche Risiken hervor, denen Arbeitgeber ausgesetzt sind. Zwei entscheidende Punkte lassen sich aus dem Urteil ableiten:
- Arbeiten im Homeoffice ohne Genehmigung:
Wenn ein Arbeitnehmer ohne die Genehmigung des Arbeitgebers im Ausland arbeitet, kann dies einen Grund für eine fristlose Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens darstellen. - Rechtliche Risiken bei Verstößen gegen lokale Gesetze und den Datenschutz:
Arbeitgeber laufen Gefahr, gegen ausländische Arbeitsgesetze zu verstoßen, wenn keine ordnungsgemäßen Genehmigungen vorliegen. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung internationaler Vorschriften, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz, zu erheblichen Strafen führen.
Empfehlungen für Arbeitgeber
Um ähnliche Situationen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber klare Regelungen zum Homeoffice aufstellen. Diese Richtlinien sollten in die Betriebsordnung oder Arbeitsverträge aufgenommen und regelmäßig überprüft werden. Es wird empfohlen, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Erlaubte Arbeitsorte:
Der Vertrag sollte festlegen, von welchen Standorten der Arbeitnehmer arbeiten darf (z.B. Zuhause, Co-Working-Spaces, Drittbüros). - Meldepflicht des Arbeitsortes:
Der Arbeitnehmer sollte verpflichtet sein, seinen Arbeitsort anzugeben, insbesondere wenn er außerhalb des Heimatlandes arbeiten möchte. - Spezielle Bedingungen für das Arbeiten im Ausland:
Festgelegte Regeln sollten die Dauer und die erlaubten Länder für das Homeoffice im Ausland sowie die Anforderungen an Zeitzonen berücksichtigen. - Rückkehr an den Arbeitsplatz:
Der Arbeitgeber sollte klare Fristen und Modalitäten festlegen, wann und wie der Arbeitnehmer auf Anforderung zurück an den Arbeitsplatz kommen muss.
Fazit
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Paris verdeutlicht die Relevanz klarer Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice, insbesondere bei Tätigkeiten im Ausland. Arbeitgeber sollten proaktiv handeln und verbindliche Homeoffice-Richtlinien etablieren, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung der DSGVO und lokaler Gesetze zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden und eine bessere Verwaltung der Personalressourcen zu gewährleisten.
FAQ – Homeoffice im Ausland
- Kann ein Arbeitnehmer fristlos entlassen werden, wenn er ohne Genehmigung aus dem Ausland im Homeoffice arbeitet?
Ja, wenn ein Arbeitnehmer ohne ausdrückliche Genehmigung aus dem Ausland arbeitet, kann dies als schwerwiegendes Fehlverhalten betrachtet und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. - Welche rechtlichen Risiken bestehen für Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter aus dem Ausland arbeiten?
Arbeitgeber können mit rechtlichen Sanktionen konfrontiert werden, wenn die Arbeit im Ausland ohne die erforderlichen Genehmigungen erfolgt. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auftreten. - Was sollte in einer Homeoffice-Richtlinie enthalten sein?
Eine Homeoffice-Richtlinie sollte klare Angaben zu erlaubten Arbeitsorten, Meldepflichten des Arbeitsortes, Bedingungen für das Arbeiten im Ausland sowie Rückkehrmodalitäten enthalten. - Wie stellt ein Arbeitgeber die Einhaltung der DSGVO beim Arbeiten im Ausland sicher?
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO steht. Dies umfasst den Einsatz von Standardvertragsklauseln (SCCs) oder anderen Mechanismen, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen. - Wie können Arbeitgeber Streitigkeiten über Homeoffice-Arbeit vermeiden?
Durch die Einführung klarer Richtlinien, die die Erwartungen und Bedingungen für das Arbeiten im Homeoffice, insbesondere im Ausland, festlegen, können Streitigkeiten vermieden und rechtliche Risiken minimiert werden.